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Agb

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Willkommen auf der Website von Ebn -network.com. (im Folgenden "Ebn Media "), vertreten durch die Recall Media Ltd. & Co.KG, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebn (im Folgenden: "AGB"). Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ebn und den natürlichen und juristischen Personen, die Teledienste von Ebn nutzen (im folgenden "Nutzer"). Die AGB betreffen die Nutzung der Websites Ebn  .de sowie aller zu diesen Domains gehörenden Subdomains (im Folgenden zusammen die "Ebn  -Website"). Sie finden auch dann Anwendung, wenn Sie die Ebn  -Website oder Teile davon über andere Websites nutzen, welche den Zugang zur Ebn  -Website ausschnitt weise oder insgesamt ermöglichen.



Ebn Media ist eine Online- Dienstleistungsplattform für Werbeagenturen. Als Kunde von Ebn Media können Sie auf die in der Internetplattform verwalteten Mediendaten zugreifen und Anzeigenaufträge abwickeln. Bei diesen Daten handelt es sich um die Grundpreislisten der einzelnen Verlage und Werbeträger, zur Schaltung von gewerblichen Anzeigen. Textanzeigen, Titelblattanzeigen oder sonstige Spezialanzeigen, können nur per Anfrage abgewickelt werden. Alle Preise, bis hin zu den Kombinationspreislisten, sowie die dazugehörigen Rabattstaffeln, sind aus den Mediendaten der einzelnen Werbeträger im Original übernommen. Ebn Media pflegt diese Preislisten und stellt sie dem Online- Kunden zur Verfügung. Angaben zu den Auflagen, Verbreitungsgebieten und ähnliche Informationen sind ebenfalls aus den Mediendaten der Werbeträger entnommen und für die Internetplattform entsprechend ergänzt bzw. erweitert worden. Für die Richtigkeit dieser Daten übernimmt Ebn Media jedoch keine Haftung.

 

Durch das anklicken des Feldes "Ich stimme zu" akzeptieren Sie die AGB's der Ebn Media und schließen mit dieser einen Vertrag über die Nutzung der Ebn  -Website, auf der Sie selbständig Anzeigen und/oder Dienstleistungen anbieten und/oder veröffentlichen können. Weitergehende Informationen, insbesondere hinsichtlich der für die Nutzung der Ebn  -Website anfallenden Gebühren, können Sie unter http://pages.Ebn  .de/help/index.html abrufen. Sie können Ihre auf Abschluss des Nutzungsvertrages und auf Einbeziehung dieser AGB gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung schriftlich gegenüber der Ebn Media, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen, oder via E-Mail unter info@Ebn  .de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so sind Sie weder an den Nutzungsvertrag noch an Ihre Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald Sie ein Anzeigenauftrag auf der Ebn  -Website eingestellt, eine Nutzerbezogene Information auf ein dort eingestelltes abgegeben oder ein Angebot eines anderen Nutzers angenommen haben. Sie können den einmal abgeschlossenen Nutzungsvertrag im Übrigen jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die Ebn Media, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen, oder eine E-Mail an info@Ebn  .de. Etwaige Beanstandungen und Beschwerden richten Sie bitte an die Ebn Media, Ansprechpartner Herrn Schliebs

 

Anmeldung, Sperrung, Widerruf und Kündigung

(1) Um sämtliche Teledienste der Ebn  -Website nutzen zu können, muss sich ein Nutzer anmelden. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der Ebn  -Website besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos unter Zustimmung u. a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen Ebn und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Ebn  -Website (nachfolgend "Nutzungsvertrag") zustande. (2) Die Ebn  -Website steht nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Insbesondere Minderjährige dürfen die Ebn  -Website nicht nutzen. (3) Die von Ebn bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Firma. Tritt hinsichtlich der von dem Nutzer bei der Anmeldung anzugebenden Daten nach der Anmeldung eine Änderung ein, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben umgehend gegenüber Ebn zu korrigieren. (4) Bei der Anmeldung wählt der Nutzer einen Nutzernamen sowie ein Passwort. Der Nutzername darf nicht in einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter, insbesondere keine Namens- oder Markenrechte verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Passwort muss geheim gehalten werden, es sei denn ein Kooperationspartner von Ebn benötigt das Passwort, um seine Zusatzdienstleistung zu betreiben. Bei der Inanspruchnahme solcher Zusatzdienste kommt eine Vertragsbeziehung ausschließlich mit dem Kooperationspartner zustande, der die Zusatzdienstleistung anbietet. Ebn übernimmt für Kooperationspartner und deren Zusatzdienstleistungen, die nicht eine vertragliche Pflicht nach dem mit Ebn geschlossenen Nutzungsvertrag sind, keine Haftung. (5) Grundsätzlich steht es dem Nutzer frei, mehrere Ebn  -Konten zu eröffnen. Der Missbrauch mehrerer Ebn  -Konten, insbesondere bei der Anzeigeabwicklung ist verboten. (6) Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar. (7) Ebn kann das Nutzerkonto sperren, wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser AGB, die Ebn  -Grundsätze oder im Rahmen der Nutzung der Ebn  -Website gegen geltendes Recht verstößt oder Ebn ein berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Nutzers hat. Ebn kann ein Nutzerkonto insbesondere dann sperren, wenn der Nutzer· bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat; · im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Ebn  -Website Rechte Dritter verletzt oder Leistungen von Ebn missbraucht oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Ebn wird bei der Entscheidung, ob ein Nutzerkonto gesperrt wird berechtigte Interessen der Nutzer beachten. (8) Sobald ein Ebn Nutzerkonto gesperrt worden ist, darf dieser Nutzer die Ebn  -Website nicht mehr nutzen und sich ohne ausdrückliche Zustimmung von Ebn nicht erneut anmelden. Ein gesperrtes Konto kann nicht wiederhergestellt werden, ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht. (9) Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung des Nutzers an die Ebn Media, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen, oder eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . (10) Ebn kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt. (11) Ebn informiert die Nutzer in regelmäßigen Abständen mit News- oder Newslettern über Neuigkeiten oder Programmerweiterungen. Die regelmäßigen Newsletter kann der Nutzer über sein Nutzerkonto verwalten, bzw. abstellen. Die News zu Informationen, z.B. bei Programmerweiterungen werden dem Nutzer in gesonderten Mails (Agentur-News) zugestellt. Nutzer die diese News nicht erhalten wollen, können dieses nur durch Kündigung des Nutzerkontos in schriftlicher Form erreichen. Die Kündigung des Nutzerkontos kann auch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. übermittelt werden.

 

Gebühren und Rechnungsstellung


(1) Die Anmeldung als Nutzer bei Ebn ist kostenlos. Die Anmeldung als Werbeagentur ist gebührenpflichtig, die entsprechenden Tarife werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.(2) Für das schalten von Online- Anzeigen (Websiteinfo) erhebt Ebn von dem Inserent eine Gebühr. Agenturen die bei Ebn angemeldet sind und Online-Anzeigen schalten, erhalten eine Abschlussprovision in Höhe von 50% vom Nettobetrag. Für zusätzliche Leistungen von Ebn  , insbesondere für das schalten von Zeitungsanzeigen über angeschlossene Agenturen, werden die gewählten Zeitungstarife in Rechnung gestellt. (3) Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Rechnungsbeträge richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste aus dem Tarifsystem.(4) Die einzelnen Gebühren sowie die Rechnungsstellungen sind sofort zur Zahlung fällig und können per Einzugsermächtigung beglichen werden. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer Ebn die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten.(5) Ebn verwaltet die Rechnungsstellung unter dem jeweiligen Agentur- oder Kundenkonto. Der Nutzer kommt ohne weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von zwei Wochen nach der Einstellung des Rechnungsbetrages unter dem "Kundenkonto" in Verzug, wenn der Lastschrifteinzug fehlgeschlagen ist. Bei geschalteten Anzeigen mit dem Verweis zur Vorkasse, ebenfalls. (6) Sollte der Vertrag von seinem Vertragspartner nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, so wird dem Inserenten der entrichtete Rechnungsbetrag gutgeschrieben, sofern er die Gutschrift unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens beantragt. Die Aufrechnung mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen ist nur zulässig, sofern diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bei Agenturen mit eigener Kundenverwaltung gelten die AGB der angeschlossenen Agentur, die der Nutzer ausgewählt hat.

 

Allgemeine Grundsätze


(1) Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung der Ebn  -Website sowie der Dienstleistungen von Ebn die geltenden Gesetze zu befolgen. (2) Die von dem Nutzer eingestellten Online- Anzeigen dürfen nicht in Widerspruch zu diesen AGB, den Ebn  -Grundsätzen oder geltendem Recht stehen.(3) Kommt es auf der Ebn Werbepoolplattform zu einem Vertragsschluss zwischen Nutzern, sei es per E-Mail oder Telefon, übernimmt Ebn keinerlei Haftung aus dieser Abwicklung.(4) Sind die Nutzer Unternehmer, so findet auf die zwischen diesen Nutzern auf der Ebn Werbepoolplattform abgeschlossenen Verträge, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist einer der an dem Vertragsschluss beteiligten Nutzer ein Verbraucher, findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.(5) Der Inserent von Online- Anzeigen (Websiteinfo) hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten sind verpflichtet diese über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen.(6) Der Inserent von Online- Anzeigen (Websiteinfo) kann seinen Artikel mit Worten, Zeichnungen oder Bildern beschreiben oder auf der Website von Ebn einen Link zu einer anderen URL, Zeichnungen oder Bildern zur Verfügung stellen, die den angebotenen Artikel beschreiben. Die Beschreibung der Ware sowie Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten.(7) Es ist Ebn  -Nutzern untersagt, mit den durch die Nutzung des Ebn  -Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, kommerzielle Werbung zu betreiben, unerwünscht Werbung zuzusenden (wie z.B. Spamming) u.ä.(9) Ebn behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz im Rahmen der Billigkeit zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung berechtigter Interessen von Ebn zumutbar ist.

 

Freistellung


Der Nutzer stellt Ebn von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Ebn wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer in die Ebn  -Website eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Ebn  -Website (einschließlich der von ihm abgegebenen Bewertungen) geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Ebn einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer verpflichtet sich Ebn  .de, von allen Ansprüchen die bezüglich der Anzeigenschaltung, sei es Print- oder Onlinewerbung, gegenüber Dritter freizustellen. Insbesondere aus geltend gemacht werdenden Ansprüchen auf Schadenersatz, Vertragsstrafen, Abmahnungen oder Ordnungsgeldern, auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten sowie den Verlag und der Agentur alle darüber hinausgehenden Folgeschäden. Insbesondere auch das volle Anzeigenentgelt für eventuell zu veröffentlichende Gegendarstellungen, vollumfänglich zu erstatten.

 

Systemintegrität


(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Routines in Verbindung mit der Nutzung der Ebn  -Website zu verwenden, die das Funktionieren der Ebn  -Website stören können. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Ebn  -Infrastruktur zur Folge haben können. (2) Die auf der Ebn  -Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen. Das Layout der Ebn  -Websites und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ebn vervielfältigt und/oder auf anderen Websites genutzt werden.

 

Verfügbarkeit der eb-network.com - Website und Dienstleistungen


Die Ebn  -Website und die über die Ebn  -Website von Ebn angebotenen Dienstleistungen werden ohne jegliche Zusicherung in Bezug auf Verfügbarkeit und Qualität zur Verfügung gestellt.

 

Haftungsbeschränkung


Gegenüber Unternehmern haftet Ebn für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit Ebn seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet Ebn nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von Ebn besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Ebn  , deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.(2) Gegenüber Verbrauchern haftet Ebn nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder der von Ebn zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet Ebn jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Ebn der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.(3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Ebn und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

 

Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Ebn abzuschließenden Nutzungsvertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform oder via E-Mail erfolgen. Die E-Mail-Adresse von Ebn ist info@Ebn  .de. Die postalische Anschrift von Ebn ist Ebn Media GmBH, Kirchweg 1, 37534 Badenhausen. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Nutzers sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Nutzerkonto des Nutzers von diesem angegeben worden sind. Ebn behält sich vor, die vorstehend genannte E-Mail-Adresse nach eigenem Ermessen zu ändern. In diesem Fall informiert Ebn den Nutzer über die Änderung der E-Mail-Adresse.(2) Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Nutzungsvertrag sowie diese AGB dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.(3) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.

 

Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel


(1) Ebn behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Ebn wird den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.(2) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Anzeigenmarkt der Printmedien

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichungen zum Zwecke der Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, es sei den die AGB einer angeschlossenen Agentur regeln dieses anders.

2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres, bzw. 12 Monate in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Sind in der Anzeigenpreisliste Bezirksausgaben oder sonstige Werbeträgerdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist - sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird - für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.

3 . Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist, bzw. 12 Monate entsprechen- den Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Ebn Media nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Werbeträger zurück zu vergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Werbeträgers beruht.

5 . Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text—Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.

7. Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen in Breite einer Textspalte, die mit mehr als zwei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die nur an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen (textanschließende Anzeigen), werden zum Anzeigenteil-Preis berechnet. Textanzeigen werden vom Werbeträger mit dem Wort »Anzeige« kenntlich gemacht. (Schaltung nur auf Anfrage möglich)

9. Ebn Media behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses -wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Werbeträgers abzulehnen. Dies gilt auch für Anträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Werbeträger erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. (Beilagen oder ähnliche Aufträge sind nur per Anfrage möglich)

10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Ebn Media unverzüglich Ersatz. Ebn Media gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.

11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der .Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Werbeträger sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Reklamationen müssen innerhalb 4 Wochen nach Eingang von Rechnungen und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt Ebn Media keine Haftung.

12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.

14. Ebn Media ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufender Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Grundsätzlich gilt, dass die Rechnungen per Vorkasse zu begleichen sind.

15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Ebn Media kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Ebn Media berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Werbeträger erwachsen.

16. Ebn Media liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Werbeträgers. Ein Belegexemplar wird mit 2,50 € berechnet.

17. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu übernehmen.

18. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren um 20 v. H. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

19. Bei Ziffernanzeigen wendet Ebn Media für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet Ebn Media zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Werbeträger kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Ebn Media kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.

20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 

21. Erfüllungsort ist der Sitz des Werbeträgers. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Werbeträger, auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klage-Erhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Werbeträger vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Werbeträgers

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Werbeträgers an.

b) Ebn Media wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wurde. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der c) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber billigt es, den Werbeträger von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Werbeträger erwachsen. Ebn Media ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen darauf hin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Werbeträger zu.

d) Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber reklamiert wurde, erkennt Ebn Media einen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige nur für eine Anzeige an. - Ein Schadenersatz beschränkt sich im Höchstfall auf Nachholung der fehlerhaften Anzeige; alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder Beilagen wird kein Schadenersatz geleistet.

e) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.

f) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

g) Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.

h) Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Werbeträgers zu halten. Die vom Werbeträger gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

i) Bei Konkursen, Zwangsvergleichen und Zwangsbeitreibung entfällt jeglicher Nachlass, bereits gewährter Nachlass wird dem Auftraggeber wieder belastet.

k) Abbestellungen von Aufträgen oder Daueraufträgen müssen schriftlich vorgenommen werden. Telefonische Abbestellungen werden ohne Gewähr entgegengenommen.